Der Verband lizenzierter Modelagenturen kritisierte die vertraglichen Vereinbarungen mit den Kandidaten von Heidi Klum.
Kritik an den Verträgen mit den Kandidaten von «Germany’s Next Topmodel» ist nicht neu, sondern bereits ein leidiges Thema rund um die Castingshow von Heidi Klum auf ProSieben. Der Verband lizenzierter Modelagenturen (VELMA) bezeichnet die Kontrakte jetzt als sittenwidrig. „Die Verträge sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind“, behauptet Rechtsanwalt und VELMA-Geschäftsführer Dirk-Rainer Finkenrath gegenüber der ZEIT online. Finkenrath wurden die vertraglichen Vereinbarungen zweiter Kandidaten der zweiten Staffel von «Germany’s next Topmodel» vorgelegt.
Nach Ansicht des Rechtsanwalts verstoßen beide gegen „geschriebenes und eindeutiges Vermittlungsrecht“. So sei eine Agenturprovision von bis zu 30 Prozent netto vereinbart worden, laut Vermittlungsvergütungsverordnung sei für die Vermittlung in kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse von bis zu sieben Tagen jedoch lediglich eine Provision von 18 Prozent brutto erlaubt, bei längeren Beschäftigungsverhältnissen sogar nur 14 Prozent brutto. "Bei dieser eindeutigen Rechtslage würde jedes deutsche Gericht beide Verträge für unwirksam erklären", so Finkenrath.
In dem Bericht der ZEIT online äußert sich außerdem auch der Anwalt der Viertplatzierten Fiona Erdmann aus der zweiten Topmodel-Staffel. Benjamin Ahlborn half der Ex-Kandidatin aus ihrem Vertrag und sagt: „Hier wurden einseitige Optionen von ProSieben gesetzt, sodass ein alleiniges Vorankommen der Kandidatinnen verhindert wurde. So was geht natürlich nicht.“ Der Jurist bemängelte zudem, dass die Show von Heidi Klum „lediglich eine Werbesendung sei, in der sich Designer und Fotografen präsentieren können“. Einen Modelvertrag mit einer großen und seriösen Agentur gebe es schon seit der dritten Staffel nicht mehr.