Déjà-vu
Schon 2005 rief «Pastewka» die Medienhüter auf den Plan: Damals untersuchte die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), ob Staffel eins der damals bei Sat.1 beheimateten Serie Schleichwerbung für Burger King und die Deutsche Post gemacht hat.Amazon hat allerdings ein Widerspruchsrecht und hat die Episode bislang auch nicht aus seinem Streamingangebot genommen. Sollte der Widerspruch seitens der Gerichte abgelehnt werden, müsste die Amazon Instant Video Germany GmbH die Folge jedoch (zumindest in der aktuell existierenden Fassung) dauerhaft aus dem VOD-Angebot nehmen, da dieser als audiovisueller Mediendienst dem Rundfunkstaatsvertrag untersteht, selbst wenn Amazon Prime Video nicht linear ist. Die DVD- und Blu-ray-Sets der achten «Pastewka»-Staffel dagegen dürften logischerweise weiter auch mit der beanstandeten Folge vertrieben werden. Fans der Serie sollten also überlegen, ob sie nicht bei Gelegenheit ein Exemplar in den Warenkorb legen sollten.
Schon nach Veröffentlichung der ersten Amazon-Season von «Pastewka» kritisierten Anfang 2018 einige Fans und Medienbeobachter den Umgang der Season mit Markenprodukten – und insbesondere die Prägnanz der Marke MediaMarkt. Während es damals seitens Amazon und der Produktionsfirma Brainpool hieß, man habe dem Elektronikmarkt bloß eine übliche Miete dafür gezahlt, eine seiner Filialen als Drehort zu verwenden, und sei daher rechtlich im Reinen, erläuterte Cornelia Holsten, die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, im Februar 2018 bei 'Horizont': "Die Media-Markt-Integration würden wir wahrscheinlich als ungekennzeichnete Produktplatzierung werten, im schlimmsten Fall als Schleichwerbung. Eine ungekennzeichnete Produktplatzierung liegt vor, wenn gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung Produkte oder Dienstleistungen werblich platziert wurden und dies nicht kenntlich gemacht wurde."
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel