Vermischtes

ZDF stärkt Böhmermann den Rücken

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In einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz spricht sich der Sender klar für den «Neo Magazin Royale»-Moderator aus. Mit einer kleinen Einschränkung.

Der Fall «Neo Magazin Royale» beschäftigt seit Tagen Politik, die Medien und die Staatsanwaltschaft Mainz gleichermaßen. Nun bezieht auch das ZDF ganz offiziell Stellung im Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann. Wie in einer Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Anstalt betont wird, stützt sich diese dabei auf eine Expertise der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Diese sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die viel diskutierte Passage aus der Satiresendung, in der Böhmermann ein Schmähgedicht vorliest, „rechtlich zulässig war und daher die Grenzen zur Strafbarkeit nicht überschritten worden sind.“

Weiter betont das ZDF, dass der Zusammenhang zu berücksichtigen sei, in dem Böhmermann diese Zeilen vorgetragen hat: „Mit dem in eine satirische Gesamtdarstellung eingebetteten Gedicht hatte das «Neo Magazin Royale» die Debatte um die politische Diskussion über einen Satirebeitrag der Sendung «extra3» und die diesbezügliche Reaktion des türkischen Staatspräsidenten aufgegriffen.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Dabei ging es nicht nur um eine satirische Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff der Schmähkritik, sondern auch darum, die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren.“

Daraus schlussfolgert das ZDF: „Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen.“ Dennoch rückt der Sender nicht von seinem Entschluss ab, die Passage aus der Mediathek zu löschen und aus Wiederholungen zu kürzen: Das ZDF unterstreicht erneut, dass die Stelle nicht seinen „Qualitätsansprüchen und Regularien“ entsprechen würde. „Dies ist jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.“

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