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Weiter betont das ZDF, dass der Zusammenhang zu berücksichtigen sei, in dem Böhmermann diese Zeilen vorgetragen hat: „Mit dem in eine satirische Gesamtdarstellung eingebetteten Gedicht hatte das «Neo Magazin Royale» die Debatte um die politische Diskussion über einen Satirebeitrag der Sendung «extra3» und die diesbezügliche Reaktion des türkischen Staatspräsidenten aufgegriffen.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Dabei ging es nicht nur um eine satirische Auseinandersetzung mit dieser Reaktion und dem rechtlichen Begriff der Schmähkritik, sondern auch darum, die Rezeption solcher satirischer Stilmittel in der digitalen Medienöffentlichkeit zu thematisieren.“
Daraus schlussfolgert das ZDF: „Form und Inhalt des satirischen Beitrags zielten nicht auf eine Ehrverletzung des türkischen Staatspräsidenten, sondern bezweckten die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen.“ Dennoch rückt der Sender nicht von seinem Entschluss ab, die Passage aus der Mediathek zu löschen und aus Wiederholungen zu kürzen: Das ZDF unterstreicht erneut, dass die Stelle nicht seinen „Qualitätsansprüchen und Regularien“ entsprechen würde. „Dies ist jedoch von der strafrechtlichen Bewertung der in Rede stehenden Sequenz klar zu trennen.“
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