Die Entscheidung beruhe auf neuen Vorwürfen, die nach der Aufsichtsratssitzung erhoben worden seien. Die Beurlaubung diene "der Gewährleistung einer unbeeinflussten und vorurteilsfreien weiteren Aufklärung, in deren Rahmen zunächst eine Anhörung von Herrn Professor Kleine erfolgen wird", so Grätz am Nachmittag in einer Pressemitteilung.
Erst in der vergangenen Woche hatte Kleine zusammen mit sieben weiteren Mitarbeitern eine Abmahnung erhalten.