Mit diesen neuen Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) werden nun auch Szenenbildner und Kostümbildner an linearer Ausstrahlung, Streaming und Lizenzierung, zum Beispiel für DVD oder Pay-TV, beteiligt. Für den Bereich Filmschnitt ist es schon die zweite Gemeinsame Vergütungsregel. Möglich wurde dieser große Schritt durch das abgestimmte Agieren der drei Verbände BVK (Kinematografie), BFS (Filmschnitt) und VSK (Szenenbild und Kostümbild) im Rahmen ihrer Kooperation in der UrheberAllianz. Auszahlungen an die Berechtigten sollen ab Mitte dieses Jahres erfolgen.
„Für die Bereiche Filmschnitt, Szenenbild und Kostümbild konnte Gutes erreicht werden. Hierzu haben die Offenheit unserer Verhandlungspartner, aber auch Geduld und echter Lösungswille beigetragen. Der Kompromiss, den wir in Monaten harter Verhandlungen gefunden haben, stellt einen guten Ausgleich her“, erläutert die Geschäftsführerin des VSK, Katrin Simonis.
Silke Spahr, Geschäftsführerin des BFS, ergänzt: „Privates Fernsehen lebt nicht von automatisch eingehenden Gebühren, sondern muss jeden Euro im Markt erarbeiten. Wo die Reichweite das Budget definiert, kann auch die Beteiligung in Abhängigkeit von der Reichweite erfolgen. Eine solche Systematik bildet das Geschäftsmodell dieser GVR ab“.
„Wo man mit Augenmaß und dem gemeinsamen Willen, die Lage der Filmschaffenden zu verbessern, aber dabei die ökonomische Grundlage nicht zu gefährden, unterwegs ist, findet man gute Lösungen. Die professionelle Verhandlung der UrheberAllianz Film & Fernsehen mit unserer Gruppe hat am Ende zu beiderseits gut vertretbaren Ergebnissen geführt. Wir gehen hier als Mediengruppe einen Schritt nach vorn – und diesen bewusst auf die kreativen Partner zu“, sagt Henning Tewes, COO Programme Affairs & Multichannel und Co-Geschäftsleiter TV Now.
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