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Aus der Traum: Keine Übernahme von ProSiebenSat.1

von  |  Quelle: KEK/Springer/ProSiebenSat.1
Am Dienstag legte die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) einen Bericht vor, laut dem die Übernahme und die anschließende Fusion der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG nicht genehmigungsfähig ist. „Sie wird nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt nicht als unbedenklich bestätigt“, so die Kommission.



Die starke Position der ProSiebenSat.1-Gruppe im bundesweiten privaten Fernsehen führt vor allem in Kombination mit der überragenden Stellung der Axel Springer AG im Bereich der Tagespresse zu vorherrschender Meinungsmacht. Die Axel Springer AG erhielte dadurch einen Meinungseinfluss, der einem Zuschaueranteil von über 42 Prozent im bundesweiten Fernsehen entspräche. ProSiebenSat.1 erreichte mit seinen fünf Fernsehsendern ProSieben, Sat.1, kabel eins, N24 und 9Live 2005 22,2 Prozent Marktanteil (ab 3 Jahren).



Alternativen – der Verzicht auf den Erwerb des Senders Sat.1 oder ProSieben oder die verbindliche binnenplurale Ausgestaltung eines dieser Sender, die die bestehenden Bedenken der KEK hätten ausräumen können –, haben die Antragsteller abgelehnt. Die KEK konnte somit die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens nicht bestätigen. Der Medienkonzern ProSiebenSat.1 wollte sich gegenüber Quotenmeter.de nicht zu Spekulationen über einen Verkauf von ProSieben oder Sat.1 äußern. Man bestätigte aber, dass die Lizenzverträge mit den Hollywoodstudios und deutschen Verleihern alle über die Holding abgeschlossen sind. Somit würde ein abgestoßener Sender sämtliche Filmrechte verlieren.



In dem parallel laufenden Verfahren vor dem Bundeskartellamt hat die Axel Springer AG bis zum 12. Januar 2006 Zeit, um auf die zweite Abmahnung des Bundeskartellamts vom 6. Januar 2006 zu reagieren.

Kurz-URL: qmde.de/12734
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