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Nach einstweiliger Verfügung: RTL fordert Schadensersatz

von  |  Quelle: RTL
RTL Television reagiert auf eine am Freitagabend vergangener Woche per Fax zugesandte einstweilige Verfügung von Nordwest Lotto. Das Landgericht Hamburg hatte darin dem Fernsehsender untersagt, "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten" zu bewerben (Quotenmeter.de berichtete).

"Die einstweilige Verfügung ist zu Unrecht ergangen. Nordwest Lotto hat in ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung vorgetragen, dass es sich bei 'starbet.de' um ein nach deutschem Recht illegales Wettangebot handele. Dies entspricht nicht den Tatsachen. RTL wird Widerspruch gegen die Verfügung einlegen und Schadensersatzansprüche gegen Nordwest Lotto geltend machen", erklärt RTL-Sprecher Christian Körner die Rechtsauffassung und weitere Vorgehensweise des Senders.

Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich aus Sicht von RTL um einen erneuten Versuch der staatlichen Wett- und Lottoanbieter, ihr bestehendes Monopol, welches das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom März 2006 in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt hat, im Vorgriff auf eine endgültige, insbesondere politische Entscheidung zu retten.

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