Was ist eigentlich öffentlich-rechtlicher Programmauftrag? Eigentlich sollten Sender dieser Art doch für jedermann da sein – das heißt vom hippen Teenie bis hin zum 75-jährigen „Musikantenstadl“-Fan. Doch so leicht scheint man diesen Auftrag nicht erfüllen zu können. Jedenfalls tun sich einige Anstalten derzeit richtig schwer.
Zu Beginn sei mal die ARD genannt, die heute um 20:15 Uhr mit dem schon im Vorfeld hoch gelobten Fernsehfilm „Wut“ zum Nachdenken und Diskutieren anregen sollte. Doch im Mittelpunkt der Diskussion steht man nun selbst, denn getrieben von der Angst, der Film sei jungen Zuschauern um die frühe Zeit nicht zumutbar, verlegte eine Kommission die Produktion prompt auf den Freitagabend – um 22:00 Uhr. Frei nach dem Motto: Bitte umschalten! So viel zum öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.
Und gleich das nächste Beispiel: Weil man sich eine „Verbesserung“ des Abendprogramms erhofft, verschiebt Deutschlands Sender für Ereignisse und Dokumentationen seine politischen Talks um 75 Minuten nach hinten – auf 22:15 Uhr. Ein wirklich mutiger Schritt, denn somit zeigt Phoenix in Zukunft unterhaltsame Dokus in der Primetime, die garantiert bessere Quoten einfahren als die Shows.
Bleibt am Ende das Fazit: Anspruchsvolle Zuschauer müssen für gute Programme eine lange Wartezeit Kauf nehmen. Und am besten auch nicht arbeiten – denn wer will sich für ein bisschen gutes Fernsehen die Nacht um die Ohren schlagen, wenn schon am nächsten Morgen der Wecker ganz früh klingelt? Gut, wenn man sich auf die Öffentlich-Rechtlichen verlassen kann…
Die nächste Ausgabe unserer Kolumne „Kreis runde Sache“ erscheint am Freitag - natürlich bei Quotenmeter.de.