Vermischtes

ProSiebenSat.1-Übernahme: Springer-Beschwerde abgewiesen

von  |  Quelle: Axel Springer AG
Auch wenn die Axel Springer AG ohnehin nicht mehr an einer Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG interessiert ist, geht der Konzern weiter gegen die folgenschwere Entscheidung des Bundeskartellamts vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun jedoch eine entsprechende Beschwerde unzulässig abgewiesen.


In seiner Entscheidung geht der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf davon aus, dass die Axel Springer AG nicht das Recht habe, die Untersagung des Bundeskartellamts gerichtlich überprüfen zu lassen. Zum einen entfalte die angefochtene Entscheidung inzwischen keine rechtliche Wirkung mehr. Zum anderen habe die Axel Springer AG kein schützenswertes Interesse an der Feststellung, dass die Untersagung seinerzeit rechtswidrig erfolgt ist, hieß es.







Der Senat hält damit an seiner umstrittenen Rechtsauffassung fest, dass die gerichtliche Kontrolle einer Untersagung durch das Bundeskartellamt nur möglich sein soll, wenn die Parteien ihr Zusammenschlussvorhaben trotz des Verbots ungebrochen weiterverfolgen. Die Erklärung, man werde nach einer gerichtlichen Freigabe neu verhandeln und wolle nicht ausschließen, dass das Vorhaben dann weiterverfolgt werde, soll demnach nicht ausreichen, um Zugang zu den Gerichten zu bekommen.


Doch ganz anders sieht man das bei der Axel Springer AG: Die Auffassung führe nach deren Ansicht faktisch zum Ausschluss des Rechtswegs, sobald die wirtschaftlichen Risiken dazu zwingen, ein Vorhaben infolge der Untersagung vorerst aufzugeben. Insbesondere bei großen, öffentlichen Übernahmeangeboten habe das zur Folge, dass die Handlungen des Bundeskartellamts nicht mehr durch die Gerichte überprüft werden. Die Axel Springer AG sieht sich deshalb nach eigenen Angaben in ihren Rechten verletzt und wird die vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben.

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