Den deutschen Fernsehsendern drohen nach einem Bericht des Magazins "Werben & Verkaufen" die Einnahmen aus Gewinnspielen wegzubrechen. Danach überprüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit die Auslegung des Begriffs "Teleshopping", der in der neuen Fernsehrichtlinie mit Werbung gleichgestellt wird.
Damit gelten für Teleshopping-Formate künftig die gleichen zeitlichen und inhaltlichen Regeln wie für Werbung. Falls nun auch kostenpflichtige Gewinnspiele vom EuGH als Teleshopping ausgelegt werden, müssten diverse TV-Sendungen wie «Big Brother»neu überdacht werden, heißt es in dem Bericht weiter.
Gegenüber "W&V" warnt Wolfgang Thaenert, Europa-Beauftragter der Medienanstalten, unterdessen vor entsprechenden Konsequenzen. "Wenn Call-in-Shows als Teleshopping ausgelegt werden, würden die Sender eine wichtige Möglichkeit zur Zuschauerbindung verlieren." Private Kanäle hätte erhebliche finanzielle Einbußen, und die Öffentlich-Rechtlichen könnten möglicherweise gar keine Gewinnspiele mehr senden.