Nach den spekulativen Berichten der "Bild"-Zeitung über den gesundheitlichen Zustand von Komikerin Gaby Köster haben deren Anwälte beim Landgericht Berlin zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erwirkt, die es dem Blatt unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro verbietet, mit der Berichterstattung fortzufahren.
Bereits am Samstag wurden die Medien von der Kanzlei "Schertz Bergmann" darauf hingewiesen, dass eine Berichterstattung über Kösters Gesundheitszustand, insbesondere konkrete Details zu ihrem Krankenhausaufenthalt, ausschließlich der Privatsphäre zuzurechnen sind. Entgegen des Hinweises hat "Bild" die Berichterstattung jedoch fortgeführt.
Nachdem die "Bild"-Zeitung bereits am Samstag über den Zustand der Komikerin berichtet hatte, folgte am Mittwoch ein weiterer großer Aufmacher zu diesem Thema. Dass die einstweilige Verfügung den Verlag erreicht hat, steht außer Frage. Im Internetangebot der Zeitung sind inzwischen keinerlei Berichte zu diesem Thema mehr zu finden.