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Auch Moderatorin Andrea Kiewel stolperte im vergangenen Jahr über das ungeliebte Thema, weil sie unter anderem bei Johannes B. Kerner für eine Firma warb, von der sie recht gut bezahlt wurde. Die Wogen haben sich inzwischen zwar geglättet, doch noch immer sind die Medienwächter auf der Hut. Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) hat nun Ergebnisse einer weiteren Programmanalyse beraten.
Gegenstand waren Untersuchungstage aus dem Dezember vergangenen Jahres. Die Programme von 15 privaten Rundfunkveranstaltern wurden dabei auf mögliche Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung untersucht. Keine Auffälligkeiten oder Verstöße wurden demnach in den Programmen von RTL, Sat.1, MTV, kabel eins, Tele 5, RTL II, VOX, Super RTL, Nick und N24 festgestellt, hieß es.
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Der GSPWM-Vorsitzende Prof. Dr. Norbert Schneider reagierte jedoch gelassen auf die Ergebnisse. "Auch wenn es sich wieder um eine nur ausschnitthafte Untersuchung handelt, so können wir, bis zum Beweis des Gegenteils, verhalten optimistisch sein. Die große Mehrheit der Sender kennt nicht nur das Verbot von Schleichwerbung, sondern scheint es auch im Programmalltag zu beachten."