Kaum ein TV-Film sorgte für eine solche Aufregung und Unruhe wie die ARD-Produktion «Contergan». Ein kurzer Rückblick: Das Unternehmen Grünenthal, welches damals das Medikament Contertgan vertrieb, versuchte 2006 in Einklang mit einem Rechtsanwalt, die Ausstrahlung zu vermeiden, da historische Fakten nicht beachtet und Ereignisse falsch dargestellt seien.
Im Mai 2007 wurde jedoch die letzte einstweilige Verfügung auf Grund einer veränderten Drehbuchfassung aufgehoben. Mit dem Versprechen, klarzustellen, dass die Hauptgeschichte fiktional sei, durfte die ARD den vom WDR und der Produktionsfirma Zeitsprung produzierten Film am 07. November 2007 ausstrahlen. 7,27 Millionen Menschen sahen damals den umstrittenen Film.
Das Landgericht Hamburg ließ nun verlauten, dass keine weitere Szene aus dem endgültigen TV-Film gestrichen werden muss. Die Firma Grünenthal zum Urteil: „Es ist schade, dass der Zuschauer somit weiterhin ein in wichtigen Teilen unzutreffendes Bild von den damaligen Vorgängen erhält. Wir werden die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und dann um das weitere Vorgehen entscheiden.“
Außerdem sei es höchst unverständlich, dass der Zweiteiler nun als Unterrichtsmaterial zur Verfügung stünde. Der Unterhaltung wegen vermische man hier Wahrheit und Erfindung, sodass man es nicht als historisches Zeitdokument gebrauchen könne. Ende Februar kündigte das Familienunternehmen an, einen Beitrag für die Contergan-Betroffenen zu leisten.