Schlappe für Günther Jauch: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung des RTL-Moderators zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Der TV-Moderator hatte zwei Klagen über jeweils 130.000 Euro gegen die Axel Springer AG und die Ullstein GmbH geltend gemacht.
Dabei ging es um fiktive Lizenzgebühren und Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung eines Fotos in der "Berliner Morgenpost" und der Berliner Lokalausgabe der "Welt", das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen muss einer Mitteilung zufolge Jauch tragen.
Noch deutlicher als die Vorinstanz habe das Berufungsgericht festgestellt, dass es für eine Entschädigung bereits an der Rechtswidrigkeit der Fotoveröffentlichung fehle und die Veröffentlichung des Fotos somit keine Persönlichkeitsverletzung darstelle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.