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Da er mit seiner Seite auch Werbeeinnahmen erziele sei die Seite ein kommerzielles Angebot und durch den Namen „DSDS“ verstoße er somit gegen Markenrecht von RTL. Klöckner und dessen Anwalt sehen die Sachlage gänzlich anders. Sie glauben nicht, dass man Abkürzungen wie „DSDS“ in dieser Form schützen kann. "Ohne die Nennung dieser Bezeichnung wäre das Betreiben eines themenspezifischen Informationsportals zu einer Sendung, wie es unser Mandant betreibt, unmöglich" schrieb Klöckner dem Kölner Kanal. Komisch sei zudem, dass RTL die Internetseite jahrelang duldete.
Gegenüber Welt Online bestätigte ein RTL-Sprecher, dass man Klöckner tatsächlich vor Gericht bringen werde, sollte sich dieser nicht beugen. Der Augsburger Allgemeinen sagte der Berliner jedoch, dass er hart bleiben wolle. „Ganz sicher werde ich mich nicht von dem durch RTL inszenierten Drohszenario einschüchtern lassen“.