Beim NDR wird man Eva Herman wohl nicht mehr zu sehen bekommen. Die Moderatorin scheiterte nun erneut vor Gericht gegen ihren früheren Arbeitgeber.
Die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin ist ihrem früheren Arbeitgeber auch in zweiter Instanz unterlegen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am Mittwoch Hermans Berufungsantrag abgewiesen.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte damit fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit dürfte das Thema nun endgültig vom Tisch sein - das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
"Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt", sagte Horst Brendel, stellvertretender NDR-Justitiar. "Eva Herman war freie Mitarbeiterin - diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht."