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Der Wirbel im Vorfeld half der Reihe damit nicht im Geringsten. Nachdem inzwischen schon mehrere Werbepartner absprangen, hat sich nun auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit der ersten Doppelfolge befasst und ein negatives Urteil gefällt. Deutliche Kritik wurde dabei an der Anlage und den Produktionsbedingungen des Formats geübt.
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Das Problem: Rechtlich gesehen ist die Ausstrahlung des Formats einwandfrei. In ihrer rechtlichen Bewertung kam die KJM zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben sei und angesichts der Sendezeit nach 20:00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliege. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) kann die KJM lediglich prüfen, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Maßnahmen können nur dann ergriffen werden, wenn die FSF den rechtlichen Beurteilungsspielraum überschritten hat.
Zuletzt wurde von Jugendministern gefordert, bei der geplanten Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein Verbot der Beteiligung von unter 3-jährigen Kindern vorzusehen. Das wird auch von den Medienhütern positiv gewertet: "Eine kritische Diskussion darüber, ob das physische und psychische Wohl der Babys und Kinder während der Produktion gewahrt war, begrüße ich sehr", sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring nach der Entscheidung. "Wenn Kinder und Jugendliche in Reality-Shows mitwirken, sind besondere Sensibilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt."
Vom Tisch ist die Diskussion um «Erwachsen auf Probe» übrigens nicht. Die am 10. Juni ausgestrahlte Folge wurde von der KJM noch nicht abschließend geprüft. "Die Entscheidung der KJM zur ersten Doppelfolge ist kein Freibrief für die weiteren Folgen der Reihe. Auch bei ihnen wird der gleiche Prüfmaßstab angelegt", so Ring. Am 15. Juli wird zudem und über die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestrahlten Folgen entscheiden.