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Des Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies einem "Focus"-Bericht zufolge Hermans Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres als "unbegründet" zurück. Die 50-Jährige verlor damals in zweiter Instanz gegen den Sender.
Das Landesarbeitsgericht hatte hervorgehoben, die «Tagesschau»-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Vor dem Bundesarbeitsgericht wollte Herman eine Revisionsverhandlung erzwingen. Der NDR hatte sich 2007 nach Hermans umstrittenen Äußerungen über die NS-Familienpolitik getrennt.