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Debkowski wütend über Single-Release

von  |  Quelle: Berliner Zeitung
Kim Debkowski, Kandidatin der siebten «Deutschland sucht den Superstar»-Staffel besitzt nun eine eigene Single – allerdings wurde diese gegen ihren Willen veröffentlicht.

Eine gewisse Ironie kann man im Zuge dieser Neuigkeit mit Sicherheit nicht leugen: Der Traum jedes einzelnen Kandidaten, der den Weg zu Deutschlands populärster Casting-Show auf sich nimmt, ist es, im Musikgeschäft Fuß zu fassen. Kim Debkowski war diesem Ziel bereits in der Vergangenheit näher als eine Masse anderer Bewerber, denn es ist nicht ihr erster Versuch bei «Deutschland sucht den Superstar». Das Unterfangen scheiterte damals allerdings am Kurzzeitgedächtnis, Debkowski hatte mit Textlücken zu kämpfen. 2010, nach einem Jahr der Übung, trat die heute 17-Jährige ein zweites Mal vor die Jury und ist zum derzeitigen Augenblick noch immer im Rennen um den begehrten Titel.

Während andere also die Illusion einer eigenen Single begruben und inzwischen versuchen, die abgebrochene Schulausbildung fortzusetzen, könnte Debkowski mit Stolz behaupten, eben diesen Anspruch umgesetzt zu haben: „I Don't Wanna Let U Go“ lautet der Song, der über unterschiedliche Online-Versandhäuser zu erwerben ist. Die junge Schülerin ist jedoch wenig begeistert. „Da versucht jemand, aus meinem DSDS-Erfolg Kapital zu schlagen!“ Publiziert wurde die Aufnahme von Sören Schnabel, Chef des Labels „MV Records“. Dieser versicherte gegenüber der "B.Z.", eine rechtlich bindende Vereinbarung mit Debkowski und deren Eltern getroffen zu haben und zwar bevor diese zum Casting erschien.

„Ich war mit ihr tagelang im Studio, habe sie aufgebaut, als sie noch niemand kannte. Jetzt tut sie so, als würde sie mich kaum kennen“, erklärt Schnabel. Überdies macht die Top-Ten-Kandidatin den ehemaligen Produzenzen für die unterdurchschnittliche Leistung des vergangenen Samstag-Abends verantwortlich: „Dieses Hickhack mit Herrn Schnabel belastet mich total, hat mich auch bei der Live-Show nervös gemacht. Zum Glück hat es trotzdem gereicht.“ Inwiefern sich ein möglicher Sieg bei dem erfolgreichen Format auf die Rechte der Veröffentlichung auswirken würde, muss sich zeigen.

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