Der Kölner Sender darf die Domain dsds-news.de nicht übernehmen. Der Betreiber der Seite darf diese andererseits nicht kommerziell nutzen.
Mit dem Fall Philipp Klöckner gegen RTL beschäftigte sich am Donnerstag das Oberlandesgericht Köln. Klöckner betreibt im Internet seit mehreren Jahren die Seite dsds-news.de, die sich ausschließlich mit der RTL-Show «Deutschland sucht den Superstar» beschäftigt. RTL gefiel dies nicht – vor allem nicht, weil dort Werbung zu sehen war. Nach der Verhandlung in dieser Woche sahen sich sowohl RTL als auch Klöckner als Sieger. Das Gericht entschied, dass Klöckner die Seite weiterbetreiben darf – RTL kann das Portal also nicht übernehmen. Allerdings darf dieser die Seite nicht kommerziell führen.
In diesem Punkt folgte das Gericht nicht dem Urteil des Landgerichts Köln vom 19.3. In einer Pressemitteilung betonte RTL ausdrücklich, „zu 100 Prozent hinter echten Fansites“ zu stehen. Weiter heißt es: „Der Betreiber von DSDS-news.de verfolgte jedoch offenkundig auch nach Ansicht der Gerichte im Wesentlichen kommerzielle Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung. So handelte es sich bei DSDS-news.de nach Auffassung von RTL nicht um eine echte Fansite, sondern um ein Angebot mit überwiegend kommerziellem Interesse das sehr stark Suchmaschinen-optimiert war“.
Klöckner selbst feierte vor allem den Erhalt der Seite. Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth, der Klöckner vertrat, erklärte am Donnerstagnachmittag in einer Pressemitteilung: "Eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen. Diese können von den Sendern nicht geschlossen werden!" In der Mitteilung der Anwälte Klöckners heißt es, RTL beabsichtige ursprünglich an die Domain zu gelangen und das beliebte Portal zu schließen.