Nach Fortsetzung der am 12.07.04 begonnenen Vernehmung von Zeugen in der heutigen Vorstandssitzung hat der Vorstand der LFK eingehend die Sach- und Rechtslage erörtert und einstimmig folgenden Beschluss zum Fortbestand der bestehenden Fernsehzulassung des Veranstalters BTV4U sowie zu dem Antrag des Veranstalters auf Verlängerung der Zulassung gefasst.
Es wird festgestellt, dass die Regio Network Communication GmbH & Co KG (RNC) gegen Auflagen im Zulassungsbescheid vom 24.04.2003 verstoßen hat. Die LFK hat mit diesen Feststellungen und Anordnungen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für einen Widerruf der Lizenz geschaffen.
Dem gemäß hat der Vorstand mit den getroffenen Feststellungen, Anordnungen sowie der Androhung des Widerrufs die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen. Darüber hinaus hat der Vorstand entschieden, den vorliegenden Verlängerungsantrag wegen Fehlens der Zulassungsvoraussetzungen abzulehnen. (LFK/fro)