Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet werde das Verfahren gegen Carolin Kebekus eingestellt. Es sei kein Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns gegeben, wurde ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln zitiert. Vorgeworfen wurde der 33-Jährigen gegen Paragraf 166 Strafgesetzbuch verstoßen zu haben, der sich mit der Beschimpfung religiöser Bekenntnisse auseinandersetzt.
Bei den knapp 100 Anzeigen, die gegen die Komikerin gestellt wurden, geht es um den Kirchen-Rap, den Kebekus unter dem Titel „Dunk dem Herrn“ auf ihrem YouTube-Kanal veröffentlicht hatte. Unter anderem die Piusbruderschaft hatte dazu aufgerufen, Anzeige zu erstatten. Die Antragsteller fühlten sich in ihren religiösen Gefühlen angegriffen, die Staatsanwaltschaft wies dies jedoch zurück. Das Video überschreite nicht die Grenze der Satire, somit sei es grundgesetzlich von der Kunstfreiheit geschützt. Die dargestellten Worte und Bilder seien dabei nicht als Beschimpfung sondern als Kirchenkritik anzusehen. Auch handele es sich nicht um eine Störung des öffentlichen Friedens.
Außerdem machte das Video Schlagzeilen, weil der WDR kurz vor Ausstrahlung der ersten «Kebekus!»-Folge auf einsfestival noch einmal Hand anlegte und das ursprünglich vorgesehene Video kurzerhand rausschnitt. Daraufhin äußerte sich Kebekus unter anderem bei «TV Total» kritisch über den öffentlich-rechtlichen Sender und kündigte an das Format nicht fortzusetzen.