Einwand von News and Pictures
Die Produktionsfirma bemängelte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz mit der Begründung, dass sie von den Drittsendezeiten bei Sat.1 abhängig sein. Die Richter schmetterten diesen Einwand jedoch ab: Dass die Firma "in ihrer Geschäftstätigkeit ausschließlich auf die weitere Zuteilung von Drittsendezeiten bei Sat.1" zähle, sei ein selbstverschuldetes Risiko.Aus dritter Hand stammen bei Sat.1 noch die Sendungen «Weck Up» (ebenfalls von News and Pictures), «News & Stories» (von dctp) sowie die «Focus TV Reportage», wobei «Planetopia» mit seiner Präsenz in der späten Montags-Primetime und seinen mageren Quoten wohl der größte Dorn im Auge von Sat.1 ist. Insofern überrascht es wenig, dass dieses Magazin zuerst über die Klinge springen musste.
Grund für das Gerichtsurteil ist die im vergangenen Jahr gefällte Entscheidung der LMK, dass Sat.1 die Drittsendezeiten bis 2018 an dctp und News and Pictures vergeben müsse. Der Privatsender klagte gegen diesen Beschluss, ebenso wie N24, das sich vergeblich um die Sendezeiten beworben hatte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stimmte diesen Dienstag den Klägern zu – die Vergabe der Drittsendezeiten sei rechtswidrig verlaufen.
Die LMK habe die Ausschreibung der Sendeplätze „offensichtlich auf die Bedürfnisse von News and Pictures ausgerichtet“ und zudem einen „unangemessenen Zeitdruck“ auf Sat.1 ausgeübt. Die Folge dessen sei gewesen, dass die Auswahl der Drittanbieter „nicht fair und ergebnisoffen“ war. Bis die Vergabe der Drittlizenzen neu und korrekt ausgeführt wurde, darf Sat.1 daher auf die Ausstrahlung der von unabhängigen Anbietern produzierten Sendungen verzichten.