Privatsender lassen sich regelmäßig Neues einfallen, um ihre klassischen Werbeblöcke für Werbekunden attraktiver zu gestalten. Das Vorhaben, durch das Ausstrahlen regional begrenzter Werbespots auch Unternehmen mit kleinerem Wirkungskreis zum Schalten von TV-Reklame zu bewegen, stieß bislang allerdings auf Gegenwind. So sprachen sich Verlegerverbände und Regionalmedien bereits 2013 lautstark gegen diese Pläne aus. Durch solche dezentralen Spots stünde zu befürchten, dass die großen Fernsehsender den Lokalzeitungen, -sendern und -funkwellen das Geld abgraben würden.
Im Herbst 2013 erfuhr die ProSiebenSat.1-Sendergruppe zudem einen juristischen Rückschlag. Da ProSieben nur die Sendelizenz als bundesweites Programm besitze, sei es dem Privatsender nur gestattet, bundesweit einheitliche Werbung zu schalten. So urteilte zumindest das Verwaltungsgericht Berlin. Die Sendergruppe ProSiebenSat.1-Senderfamilie ging jedoch in Revision und erhielt nun vom Bundesverwaltungsgericht Zustimmung.
Ein bundesweites Fernsehprogramm dürfe regional beschränkte Werbung senden, da allein redaktionelle Programminhalte durch das rundfunkrechtliche Lizenzerfordernis betroffen seien. Ob und wie ein Sender Werbung zeigt, stünde den Verantwortlichen mit Blick auf ihre Sendelizenz frei, es müssten allein werberechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Und diese kennen keine Klauseln bezüglich bewussten Einschränkungen des Verbreitungsgebiets. Zumindest bislang.
Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), reagiert nämlich erbost auf diese Entscheidung und ruft auf: "Jetzt muss der Gesetzgeber handeln." Laut Kovac sei es bisher medienpolitischer Konsens gewesen, dass regionale Werbung die regionalen Inhalte finanzieren soll. Und diesen Konsens gelte es nun, rechtlich zu untermauern: "Wenn das Bundesverwaltungsgericht das im Text des Rundfunkstaatsvertrages vermisst, dann müssen die Länder diesen Konsens nun umgehend hineinschreiben. [...] Die Vermarktung von regionaler Werbung in den nationalen TV-Sendern bedroht die regionalen Anbieter existentiell, was unmittelbar zu einer Verkürzung der Meinungsvielfalt in den betroffenen Regionen führt."