Vermischtes

Weniger Einfluss der Politik beim ZDF

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Der staatliche Einfluss auf das ZDF muss bereits zeitnah drastisch reduziert werden. Dementsprechend werden die Gremien des Senders neubesetzt und neugestaltet.

Am Freitag unterzeichneten die Ministerpräsidenten den neuen ZDF-Staatsvertrag. Damit folgt man den Mindestvorgaben des Bundesverfassungsgerichts und minimiert den Einfluss von Seiten der Politik auf den Sender. Der Ursprung des neuen Vertrags reicht bis in das vergangene Jahr zurück. Im März 2014 stellte das Bundesverfassungsgericht, als oberstes Gericht in Deutschland, fest, dass der Einfluss der Parteien und des Staates zu großen Teilen verfassungswidrig sei. Daraufhin musste ein neuer und an das Gesetz angepasster Staatsvertrag aufgesetzt und unterzeichnet werden. Dieser sieht allerdings starke Einschnitte auf Seiten der Politik vor. So kommen die Vertreter des Staats und der Parteien künftig nur noch auf ein Drittes der Sitze.

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung: „ Ich freue mich darüber, dass wir als Ländergemeinschaft heute den Staatsvertrag unterzeichnet haben. Damit stärken wir unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stellen das ZDF für die Zukunft auf. Unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir die Gremien des ZDF funktionsfähig.“ Weiter sagte sie: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auf einem sehr guten Weg. Wir setzen mit den jetzt gefundenen Regelungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Besonders wichtig für mich sind auch die neu eingefügten Transparenzregelungen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, zu sehen, wie ihr Rundfunkbeitrag verwendet wird.“

Die Politiker, die im Vertragsjargon als „staatsnahe Personen“ bezeichnet werden, müssen teilweise Sitze in den Aufsichtsgremien freimachen. Dabei reduziert sich der Anteil der Politiker zum 30. Juni von aktuell 44 Prozent auf maximal ein Drittel der Sitze. Dazu wird der Rundfunkrat von 77 auf 60 Mitglieder verkleinert. Lediglich 20 Mitglieder stammen dann noch aus der Politik. Die übrigen Sitze werden mit 24 Mitgliedern aus „Verbänden und Organisationen“ sowie 16 „Vertretern aus gesellschaftlichen Gruppen“ besetzt. Gleichzeitig wird der Verwaltungsrat auf 12 Mitglieder beschränkt.

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