Die Entscheidung ist letztlich, dass die Regierung ein Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen eines Verstoßes gegen den 103. Paragraphen zulassen wird. Merkel betonte in der Rede die Wichtigkeit der Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei. Erdogan ist etwa eine Schlüsselfigur beim Lösen der Flüchtlingskrise. Unklar ist, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Zukunft von Jan Böhmermanns Fernsehsendung «Neo Magazin Royale» haben wird. Zuletzt ließ Böhmermann seine ZDFneo-Sendung und auch seine Radioshow von radioeins ausfallen. Merkel hat somit die Meinungs- und Pressefreiheit hinten angestellt. Merkel will mit der Entscheidung auf die Gewaltenteilung setzen - und somit eine Entscheidung herbeiführen. Experten rechnen damit, dass Jan Böhmermann maximal mit einer Geldstrafe rechnen muss.
Geht es nach den deutschen Bürgern, dann ist eine Mehrheit übrigens gegen eine Strafverfolgung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von Emnid um Auftrag des Nachrichtensenders N24. 82 Prozent der Befragten wollen nicht, dass Merkel ein Verfahren zulässt.
Update 16.35 Uhr: Regierungsvertreter der SPD haben Kanzlerin Merkel für die getroffene Entscheidung am Freitagnachmittag massiv kritisiert.
Das Statement der #Bundeskanzlerin im #Video: #Merkel lässt Justiz ermitteln #ZDF #Boehmermann https://t.co/OWXYQJKbzR
— ZDF heute (@ZDFheute) 15. April 2016
Es gibt 15 Kommentare zum Artikel
15.04.2016 13:25 Uhr 1
Fehlt nur noch, das Böhmermann seine Sendung verliert.
15.04.2016 13:46 Uhr 2
15.04.2016 14:10 Uhr 3
Falsch dagegen war allerdings in Frau Merkels Rede, die Wichtigkeit der Beziehungen zur Türkei zu erwähnen.
Die haben damit nichts zu tun und dürfen nichts damit zu tun haben!
Richtig ist, dass solange dieser Paragraph 103 existiert, jeder ausländische Staatsmann das Recht hat zu klagen.
Dabei ist es egal ob es sich um einen gemäßigten Demokraten wie z.B. Hollande,
einen Möchtegern-Diktator wie Erdogan, oder um den Kaiser der Marsmännchen handelt!
Das alles sagt uns, das weder Erdogan noch die Bundesregierung das Recht haben zu entscheiden,
ob dieses "Gedicht" Rechtmäßig war oder nicht.
Das alleine hat immer noch ein Gericht zu entscheiden, und dazu wird es ja jetzt kommen.
Das alles bezieht sich jetzt auf den Paragraph 103.
Schlimm genug, dass nie jemand dran gedacht hat das es den noch gibt, und man ihn nicht längst abgeschafft hat.
Das sollte aber nach diesem Vorfall schnellstens geschehen.
Dann könnte Erdogan nur noch per Paragraph 185 klagen, wie jedermann.
Denn was soll schlimmer daran sein, einen türkischen Diktator zu beleidigen, als z.B. einen italienischen Pizzabäcker oder einen spanischen Busfahrer?
Das 82 % der Deutschen gegen eine Zulassung des Verfahrens sind, zeigt deutlich wie das Bildungsniveau hierzulande abbaut!
Von den Leuten bedenkt wohl niemand, dass Deutschland immer noch ein Rechtsstaat ist.
Wie der funktioniert habe ich oben ja teilweise beschrieben.
15.04.2016 14:56 Uhr 4
15.04.2016 15:39 Uhr 5
Ich habe nichts gegen den privaten Strafantrag von Erdogan, das ist sein gutes Recht.
15.04.2016 17:19 Uhr 6
15.04.2016 18:02 Uhr 7
Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage: Ich fürchte, dass die meisten dieser 82% tatsächlich glauben, dass ein in einem Rechtsstaat das Gegenteil hätte entschieden werden müssen.
Es ist tatsächlich erschreckend, wie - gerade in einer Cause, in der das Thema Rechtstaatlichkeit im Mittelpunkt steht - so viele Menschen bereit sind, das Rechtssystem direkt über Bord zu werfen, wenn sich ihm mal ein Unsympath bedient.
Ich glaube, ein anerkannter Staat müsste es schon sein, somit fällt letzterer weg
15.04.2016 18:27 Uhr 8
Andererseits beruft sich Böhmermann auf die künstlerische Freiheit, die mit der Zulassung eines Strafverfahrens mit Füßen getreten wird. Auch hat er vor Verlesung klar darauf hingewiesen, dass es verboten ist, was er tue... ich kann mir beim besten Willen nicht denken, dass sein Ziel eine Staatskrise bisher nicht bekannten Ausmaßes war (mittlerweile ist sie ja schärfer als die Carell-Sache in den 90ern)
Trotzdem bin ich der Meinung, dass die Bundesregierung ein solches Verfahren nicht zulassen darf, da ja ohnehin auch bei Ablehnung gegen ihn ermittelt wird. Daher hat diese Entscheidung eher Symbolcharakter... und es ist definitiv ein falsches Zeichen an die Welt, sowas zuzulassen!
15.04.2016 19:31 Uhr 9
Eine Ermittlung zuzulassen, welche dann dafür sorgt, dass die Höchstdauer der Strafe sich theoretisch verfünffacht dann mit einem Sieg des Rechtsstaates zu proklamieren, schaffen wohl nur CDU Sympathisanten. Genauso gut hätte Sie es ablehnen können und dem Rechtsstaat wäre keinerlei Schaden entstanden.
Wäre der Türkei-Deal nicht vorhanden und hätte sich die Kanzlerin und die EU nicht im Vorfeld so abhängig von der Türkei gemacht, hätte das Ergebnis heute ganz anders ausgesehen.
Aber natürlich kann man sich auch weiter einreden, dass das alles nur für den Rechtsstaat war. Der hatte ja auch unglaubliche Priorität, als es um den NSA Skandal ging. :lol:
15.04.2016 19:38 Uhr 10