Sei 2011 befindet sich Sat.1 in einem offenbar keine Ruhe nehmenden Rechtsstreit mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, kurz LMK. Streitpunkt ist eine Entscheidung der LMK über die Vergabe der Drittsendelizenzen, also die Aufträge für Produktionen sogenannter unabhängiger Dritter, bei denen Sat.1 keinen redaktionellen Einfluss haben darf. Nun richtet sich der Privatsender an das Verwaltungsgericht Neustadt. Dort klagt er gegen die Entscheidung, spätestens die tellvision-Produktion «inside» und die Good-Times-Produktion «Tischgespräche» zeigen und finanzieren zu müssen.
Außerdem reichte Sat.1, das freiwillig die DCTP-Produktionen «Spiegel TV Reportage» und «Focus TV Reportage» zeigt, einen Eilantrag für eine erneute Zulassungsentscheidung ein. Laut LMK erfolgte die Auswahl besagter Drittproduktionen im Einvernehmen mit Sat.1.
Dass Sat.1 vor Gericht zieht, erfolgt laut Senderangaben daher, dass die Senderverantwortlichen es abstreiten, überhaupt Sendezeit an Dritte abtreten zu müssen: Privatsender sind dazu verpflichtet, wenn sie über zehn Prozent Marktanteil beim Gesamtpublikum erzielen. Eine Alternativregelung besagt: Wenn die Kanäle einer Sendergruppe zusammen über 20 Prozent erzielen, so ist der reichweitenstärkste Sender verpflichtet. Diesen Richtlinien zufolge wäre Sat.1 angesichts der sinkenden Werte aus dem Schneider – die LMK jedoch versteht die Rechtslage so, dass der Beginn des Verfahrens entscheidend sei. In diesem Fall würden also Quoten entscheiden, die mehr als ein halbes Jahrzehnt alt sind.
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21.03.2017 11:29 Uhr 1