ZDF setzt sich durch: TV-Spot der Pogo-Partei muss nicht ausgestrahlt werden
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Freitag die Entscheidung des ZDF bestätigt, den umstrittenen TV-Spot der APPD (Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands) nicht auszustrahlen.
ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßt den Richterspruch: "Die Entscheidung des Gerichts bestätigt unsere Auffassung, dass der TV-Spot der Pogo-Partei die Menschenwürde in gravierender Weise verletzt. Die unterschiedlichen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte in Münster gegen die ARD und Koblenz für das ZDF zeigen allerdings auch, dass die Rechtsgrundlage für die Ausstrahlungsverpflichtung der Wahlspots im ZDF einer Überprüfung bedarf. Derzeit kann die Ausstrahlung nur abgelehnt werden, wenn es sich inhaltlich nicht um Wahlwerbung handelt oder ein schwerwiegender und offenkundiger Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze vorliegt. Durch diese unbestimmten Formulierungen sind unterschiedlichen Bewertungen Tür und Tor geöffnet. Ich appelliere deshalb an die politischen Entscheidungsträger, dafür Sorge zu tragen, dass derartige Fälle künftig eindeutig entschieden werden können."
Der Wahlspot überschreitet nach Überzeugung des Koblenzer Senats "unzweifelhaft die Grenzen eines offenkundigen und schwerwiegenden Verstoßes gegen die Menschenwürde" sowie gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Senat bekräftigt, dass der Spot "ein Menschenbild (vermittelt), das im krassen Widerspruch zum grundgesetzlich verbürgten Menschenbild steht" und zugleich "offenkundig in hohem Maße geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden", heißt es wörtlich in der Begründung des Beschlusses.
Das Mainzer Verwaltungsgericht war der Begründung des ZDF bereits gefolgt und hatte die Ausstrahlung des Spots untersagt. Die APPD hat daraufhin Beschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht in Koblenz jetzt ebenfalls zurückgewiesen hat. Dieser TV-Spot wird damit nicht mehr ausgestrahlt. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Münster für den gleichen Spot eine Ausstrahlung in der ARD erzwungen. Er wurde am Montag dieser Woche gesendet. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Bundesinnenminister Otto Schily haben sich entschieden gegen den Werbespot der Pogo-Partei ausgesprochen.