Medienstaatsvertrag: Ministerpräsidenten treffen Einigung

Der Rundfunkstaatsvertrag ist bald passé: Die 1991 ausformulierte Medienregelung wird durch einen neuen Medienstaatsvertrag ersetzt.

Besonders erfreulich für die föderale ARD ist, dass der must-carry-Status für die Dritten Programme auch außerhalb des jeweils eigenen Sendegebiets grundsätzlich erhalten bleibt. Die Dritten Programme leisten einen maßgeblichen Beitrag zur regionalen Vielfalt in unserem Land und sind gleichzeitig von der Allgemeinheit finanziert. Ausdrücklich begrüßen wir zudem die Festlegungen zur Plattformregulierung. So werden unter anderem ein diskriminierungsfreier Zugang zu Plattformen aller Art und die privilegierte Auffindbarkeit vielfaltsrelevanter Inhalte sichergestellt.
Ulrich Wilhelm, ARD-Vorsitzender und Intendant des BR, zum neuen Medienstaatsvertrag
Die Regulierung der deutschen Medienwelt fußt in naher Zukunft auf einem jüngeren Werk: Der Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahr 1991, der sich naturgemäß schwer auf soziale Netzwerke und Streamingdienste beziehen ließ, macht Platz für einen neuen Medienstaatsvertrag. Die Ministerpräsidenten haben sich bereits auf dessen Inhalte geeinigt, es ist jedoch noch eine Zustimmung der Europäischen Kommission nötig. Unter anderem wird die Hürde für eine Zulassungspflicht angehoben: Bislang war eine Rundfunklizenz nötig, wenn man mit seinem Angebot mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauer gleichzeitig erreicht. Das brachte bereits diverse Streamer in Bredouille.

Die neue Grenze liegt erst bei einem Schnitt von 20.000 gleichzeitigen Abrufen. Als Grundlage dient ein Halbjahresschnitt. Plattformen wie Facebook und Twitter, aber auch Google, werden fortan außerdem als Intermediäre einsortiert. Sie liegen unter einer Transparenzpflicht. Selbiges gilt auch für sprachgesteuerte Geräte wie smarte Lautsprecher. Das soll Endverbraucher künftig besser schützen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen vor allem eine neue Regelung, laut der digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch digitale Plattformen und Aggregatoren geschützt werden sollen. In einem gemeinsamen Statement fürchten sie aber zugleich eine Einmischung des Staats in die Pressearbeit: "Wir sehen mit Sorge eine erst nach der letzten Anhörung eingeführte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt werden sollen", heißt es.

Der VAUNET - Verband Privater Medien e.V. wiederum kommentiert den Medienstaatsvertrag: "Es ist ein guter und längst überfälliger Schritt. Der heutige Beschluss eröffnet eine zeitgemäße Regulierung, die der neuen Medienwirklichkeit mit ihren konvergenten Angeboten, Plattformen und Verbreitungswegen gerecht wird." Er merkt allerdings an, dass er noch Aufholbedarf bei Zulassungsfragen und dem Thema öffentlich-rechtliche Werbeverbote sieht. Derzeit wird damit gerechnet, dass der Medienstaatsvertrag im Herbst 2020 in Kraft tritt.
06.12.2019 09:51 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/114217