«Im Namen des Volkes» wird ein juristisches Experiment, denn sieben Laienrichter verhandeln echte Fälle (für die es auch schon echte Urteile gibt) nach.
RTLZWEI lädt ab April vier Mal donnerstags um 20.15 Uhr in den Gerichtssaal – mit einem neuartigen und aus dem Hause filmpool kommenden Court-Format:
«Im Namen des Volkes» wird als True-Crime-Produktion angepriesen, hat aber auch viel von einem Factual-Event. Darin diskutieren sieben Juroren aus den verschiedensten Gesellschaftsschichten echte Kapitalverbrechen und müssen zu einem gemeinsamen Urteil kommen. In drei realitätsnahen Kurzfilmen wird die Straftat rekonstruiert und aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens agiert dabei als Experte und liefert der Jury neue Denkanstöße. Zwei Stunden haben die Laienrichter Zeit um sich zur Beratung zurückzuziehen und ein Urteil zu fällen.
Am Ende erfährt der Zuschauer: Wie nah ist das Urteil der Laien an dem echten Urteil? Für die Jurymitglieder gibt es zwei Entscheidungsmomente: Das erste Urteil trifft jeder Juror für sich nachdem er den Tathergang in einem realitätsnahen Kurzfilm gesehen hat. Durch zwei weitere Einspieler erhält die Jury Hintergrundinformationen und neue Fakten. Der renommierte Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens steht den sieben Laienrichtern dabei als Rechtsexperte zur Verfügung und gibt hilfreiche Denkanstöße. Anschließend muss die Jury erneut ein Urteil fällen. Hat sich ihr ursprüngliches Bild vom Täter oder sogar vom Opfer verändert?
Die „Laienrichter“ müssen sich Fragen stellen wie: Sind Autoraser potenzielle Mörder? Welches Strafmaß droht bei Entführung? Ist Notwehr strafbar? Außerdem verspricht der Münchner TV-Sender, dass bei allen behandelten Fällen nichts so ist, wie es zunächst scheint.