ARD klagt in Karlsruhe gegen Gebührenfestsetzung

Nun ist es offiziell: Die Intendanten der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten haben am Dienstag auf einer Schaltkonferenz einvernehmlich den im Juni dieses Jahres in Bremen gefassten Beschluss bekräftigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Dadurch soll festgestellt werden, dass das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die nach eigenen Einschätzungen von der ARD nicht hingenommen werden können.




ARD-Vorsitzende Thomas Gruber erklärt diesen Schritt: "Dabei geht es nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat. Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."

Die ARD hatte in Bremen beschlossen, gegen die Kürzung des KEF-Vorschlags durch die Ministerpräsidenten Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gleichzeitig hatte die ARD ihr Interesse an Gesprächen mit den Ländern bekundet und als Gesprächsgrundlage ein Indexierungsmodell vorgelegt, mit dem die Defizite der letzten Gebührenfestsetzungsrunde zu vermeiden gewesen wären. Auf der letztenMinisterpräsidentenkonferenz konnten sich die Länder nicht dazu entschließen, in solche Gespräche einzutreten.

Das ZDF hatte bereits im Sommer beschlossen, keine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen.
25.10.2005 16:47 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: ARD Kurz-URL: qmde.de/11698