Unangenehmer Besuch: Wie der Südwestrundfunk (SWR) am Mittwoch in einer Pressemitteilung bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft in den Geschäftsräumen des Senders in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart Unterlagen eingesehen.
SWR-Sprecher Wolfgang Utz erklärte dazu auf Anfrage, es gehe um die Details einer Veranstaltung im Hotel Bühler Höhe im Januar 2001. Aus Anlass des 60. Geburtstags von SWR-Intendant Peter Voß sei damals in der Reihe «Bühler Begegnungen» eine Sendung aufgezeichnet worden, in der Voß von Martin Walser befragt wurde. Im Anschluss seien die Gäste der Sendung von dem Hotel zu einem Empfang mit Abendessen eingeladen worden. An der Rechtmäßigkeit dieser Einladung scheint die Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Erkenntnisstand Zweifel zu haben.
Doch die öffentlich-rechtliche Anstalt sieht sich nicht in der Schuld: Nach eigener Auffassnung seien diese Zweifel nicht gerechtfertigt, hieß es. Man sei an einer "raschen Klarstellung des Vorgangs" interessiert. Aus diesem Grund sei den Beamten Einsicht in SWR-Akten gegeben und alle relevanten Vorgänge verfügbar gemacht worden. SWR-Sprecher Utz: "Wenn sich ein neuer Sachstand ergeben sollte, werden wir die Öffentlichkeit darüber informieren."