Aufgrund der nicht erfolgten Zustimmung der Anpassung des Rundfunkbeitrags wird man gerichtlich vorgehen.
ZDF-Intendant Thomas Bellut brachte die Lage seines Senders auf den Punkt: „Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen.“ Auch die ARD unter ihrem Vorsitzender Tom Buhrow sieht keine andere Möglichkeit, als den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Wie die ARD schreibt, sei die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab Januar nicht mehr gesichert. Man beruft sich dabei auf die unabhängige Kommission KEF, die in einem aufwändigen Verfahren ermittelte, welches Finanzbedarf ARD und ZDF benötigen.
Am Dienstag stimmte der Landtag in Sachsen-Anhalt nicht über die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Daher werde es nicht zu einer Erhöhung von 17,50 auf 18,36 Euro kommen. Die Staatskanzlei zog den Antrag zurück, da man glaubte, die Fraktionen von CDU und AfD würden dem Vertrag nicht zustimmen.