Vor etwa einem Monat einigten sich die ARD und das ZDF auf einen Rechteaustausch mit der Deutschen Telekom, um 34 der 51 Spiele der Europameisterschaft 2024 zu zeigen. Nun stimmte der NDR-Rundfunkrat zu.
Der Rundfunkrat des NDR hat dem gemeinsamen Erwerb der Verbreitungsrechte durch die ARD und das ZDF an den Spielen der Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2024 der Männer in Deutschland zugestimmt. Die ARD und das ZDF hatten sich mit der Telekom auf eine Sublizenz verständigt und dadurch mediale Verwertungsrechte an 34 der insgesamt 51 Spiele der Heim-EM 2024 erworben, darunter fallen alle deutschen Spiele, sowie das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale. Außerdem ist eine umfassende nachverwertende Berichterstattung von allen 51 Spielen des Turniers auf sämtlichen Plattformen und Angeboten von ARD und ZDF sowie die umfassende Audioberichterstattung von allen Spielen Gegenstand der Vereinbarung.
Ute Schwiegershausen, Vorsitzende NDR-Rundfunkrat, erklärte: „An einer Heim-EM besteht ein hohes gesellschaftliches wie programmliches Interesse. Trotz der finanziellen Kürzungszwänge wird es durch die Vereinbarung für Millionen Menschen möglich sein, die maßgeblichen Spiele auf frei empfangbaren Ausspielwegen sehen und hören zu können.“ Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten warten derzeit weiterhin auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, der zum Jahreswechsel scheiterte. Daher sah der Rechterwerb für die EM 2024 auch gleichzeitig einen Austausch mit der Telekom vor, die sich Spiele der diesjährigen Europa-Endrunde und der WM 2022 sichern konnte. Dadurch können die Ausgaben für das Turnier 2024 zu einem substanziellen Teil refinanziert werden.
„Die Bedeutung der Fußball-EM in Deutschland reicht weit über das Sportliche hinaus; ein solches Großereignis strahlt immer auch in die Gesellschaft ab. Die Vereinbarung mit der Telekom zeigt: ARD und ZDF müssen bei enorm teuren Sportrechten neue Wege gehen, um dem Publikum alle relevanten Spiele zu zeigen“, sagte NDR-Intendant Joachim Knuth zum Deal nach der Zustimmung des NDR-Rundfunkrates. Noch ist die Vereinbarung allerdings nicht in trockenen Tüchern, denn die Wirksamkeit steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der bei den anderen Rundfunkanstalten zuständigen Gremien.