Der Sieg der ProSieben-Reality-Show «Get the f*ck out of my house» hat nun Konsequenzen, denn ein Teilnehmer hatte gam Düsseldorfer Landgericht gegen den damaligen Sieger geklagt, dem ein Teil der Siegesprämie versprochen worden sein soll.
Aufgrund von zu schlechten Quoten wurde die ProSieben-Show «Get the f*ck out of my house» bereits nach der zweiten Staffel abgesetzt. Trotzdem steht die Sendung zwei Jahren nach ihrem Ende wieder in den Schlagzeilen – wegen eines gewonnenen Gerichtsurteils, das drei Jahre nach dem behandelten Vorfall im Finale der ersten Staffel gefällt wurde. Offenbar gab es Absprachen unter den drei Finalisten der Show, die sich versprochen haben, den Gewinn aufzuteilen, sollte einer von ihnen Gewinnen. Dabei sollte der Gewinner den jeweils anderen 20.000 Euro von den 100.000 Euro der Siegerprämie abgeben, sollte er als letzter das Haus verlassen. Im allgemeinen Regelwerk der Sendung war das auch nicht verboten, wie ein ProSieben-Sprecher erläuterte: „«Get the f*ck out of my house» war ein Strategiespiel, die Regeln haben Absprachen unter den Kandidaten zugelassen.“
Tatsächlich gewann am Ende einer der drei Kandidaten, ein damals 33-jähriger Mann aus Kaarst, die Show, doch wollte nach seinem Sieg nichts mehr von dem Deal wissen. Der Mann, der letztlich auf dem dritten Platz landete und Teil der Absprache war, wollte sich das nicht gefallen lassen und brachte den Realityshow-Sieger vor Gericht. Das Verfahren endete schließlich mit einem Vergleich, wonach dem Drittplatzierten nun 15.000 Euro gezahlt werden.
Offenbar führten SMS-Nachrichten, die darauf hindeuten, dass wohl eine Absprache existierte zu dem genannten Vergleich. Hinzu kam eine Drohung der Richterin, die die Kandidaten der Lüge bezichtigte, einen Staatsanwalt mit der Sache zu betreuen und den Zweitplatzierten der Show zu einer Zeugenaussage kommen lassen wollte. Bevor es dazu kam, einigten sich die beiden Parteien jedoch auf einen Vergleich. Pech nur für den Zweitplatzierten, der nicht im Vergleich involviert war und somit kein vereinbartes Geld bekommt.