Damit beträgt der neue Rundfunkbeitrag ab sofort 18,36 Euro.
Am Donnerstagmorgen veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags, der zum Jahreswechsel gescheitert war. Den öffentlich-rechtlichen Sendern steht ein um 86 Cent höherer Rundfunkbeitrag zu, der dann bei 18,36 Euro liegt. Hintergrund war, dass das Bundesland Sachsen-Anhalt einen neuen Rundfunkstaatsvertrag abgelehnt hatte, weswegen ARD, ZDF und Deutschlandfunk vor die höchste judikative Instanz in Deutschland gezogen waren.
In der Urteilsbegründung am Donnerstag hieß es, „dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat“. Damit steht fest: Ein einzelnes Bundesland kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht stoppen. Die Richter werteten die Blockade durch Sachsen-Anhalt als eine Verletzung der Rundfunkfreiheit, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Der Gesetzgeber müsse vorsorgen, dass die „zur Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen“ bestünden. Dabei müsse die Festsetzung des Rundfunkbeitrags „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen“, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Die Richter betonen: „Der Gesetzgeber hat durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können.“ Die Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse bewahrt werden, damit „Risiken einer mittelbaren Einflussnahme“ auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausgeschlossen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss bestätigt, dass eine Abweichung von der Beitragsempfehlung der KEF nur aus spezifischen Gründen zulässig ist, die außerhalb des festgestellten Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten liegen müssen. Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet und von der Verantwortungsgemeinschaft der Länder gemeinsam getragen werden. Damit war die Blockade von Sachsen-Anhalt verfassungswidrig. Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) hatte den Gesetzentwurf am 8. Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, da klar wurde, dass seine Partei die Erhöhung nicht mittragen würde – anders als die Koalitionspartner von SPD und Grüne. Mit der AfD, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch sieht, wollte man aber keine gemeinsame Sache machen. Dadurch dass alle 16 Bundesländer der Erhöhung hätten zustimmen müssen, war diese blockiert.
Das Urteil sieht aber keine rückwirkende Eintreibung der Gebühren bis zum Jahresbeginn oder ähnlichem vor. Der Beschluss gilt rückwirkend seit dem 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung. Somit kommt es nun doch zur Erhöhung, wenn auch mit einiger Verzögerung, denn Eilanträge wurden kurz vor Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden, weil diese nicht ausreichend begründet worden seien.
ZDF-Intendant Thomas Bellut begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und erklärte in einer Stellungnahme: "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."