Einstweilige Verfügung gegen Spielesender 9Live abgewiesen

Punktsieg für den Münchner Spielesender 9Live: Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) ist beim Oberlandesgericht München mit seinem Vorgehen gegen den umstrittenen Kanal gescheitert. Er hatte versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den TV-Sender zu erwirken. Der Verband warf 9Live unlauteren Wettbewerb vor, unter anderem mit dem Vorwurf, der Sender veranstalte verbotenes Glücksspiel und täusche über die Gewinnchancen seiner Quizsendungen.

Die Beschwerde des Verbands wurde nun vom Oberlandesgericht München als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die bereits zuvor ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München bestätigt. Dies teilte 9Live am Montag mit.

In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass "jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer" wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern auch klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen. Schließlich bestätigte das Gericht erneut, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt.

Marcus Wolter, Vorsitzender der 9Live-Geschäftsführung: "Ich begrüße das Urteil. Es bestätigt wieder einmal das Geschäftsmodell von 9Live und unterstreicht die Seriosität unseres Call-TV-Programms."
23.01.2006 12:59 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: 9Live Kurz-URL: qmde.de/12923