Bundeskartellamt untersagt ProSiebenSat.1-Kauf

Am Montagabend, den 23. Januar 2006, fiel das Urteil des Bundeskartellamtes für den beabsichtigten Erwerb und anschließender Fusion der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG. Wie zu erwarten war, untersagte das Bundeskartellamt. Wie Springer schon mehrfach deutlich machte, auch nach dem Urteil am Montag, werde man alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen.

Die Axel Springer AG hatte am 5. August 2005 einen Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag mit der P7S1 Holding L.P. zum Erwerb sämtlicher von dieser direkt und indirekt gehaltenen Stammaktien und Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG geschlossen. Der Vollzug des Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrages, aufgrund dessen die Axel Springer AG ihre bestehende indirekte Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG von derzeit rund 12 Prozent auf 100 Prozent der stimm-berechtigten Stammaktien und 25 Prozent der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien erhöhen würde, steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und medienaufsichtsrechtlicher Genehmigungen. Dies gilt ebenfalls für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, welches die Axel Springer AG den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG am 16. September 2005 unterbreitet hat und das von diesen bis zum 3. November 2005 angenommen werden konnte.
23.01.2006 20:25 Uhr  •  Fabian Riedner  •  Quelle: Axel Springer AG Kurz-URL: qmde.de/12932