Die ARD zahlt rückwirkend und künftig Schauspielern eine Folgevergütung für Filme, besonders häufig im linearen Fernsehen wiederholt werden.
Nach über sieben Jahren am Verhandlungstisch haben sich der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS) und die ARD-Anstalten auf den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregeln "BFFS-ARD-Schauspiel-GVR - 90-Minüter" geeinigt. Demnach erhalten Schauspieler sowohl rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 2021 wie auch zukünftig eine Folgevergütung für die Auswertung von ARD-Auftragsproduktionen. Die Folgevergütung wird gezahlt, wenn fiktionale 90-Minüter besonders häufig im linearen Fernsehen wiederholt werden. Dabei soll es sich um vollfinanzierte – und unter bestimmten Voraussetzungen um teilfinanzierte – fiktionale Auftragsproduktionen der ARD-Anstalten sowie der Degeto handeln.
„Seit Gründung des Bundesverband Schauspiel im Jahre 2006 war es sein Bestreben, auch die Öffentlich-Rechtlichen vertraglich zu binden, uns Schauspieler*innen am Erfolg ihrer Sendungen, der ohne unsere schauspielerischen Leistungen undenkbar wäre, angemessen zu beteiligen. So, wie es das Urheberrecht vorsieht. Dieses Ziel mit den ARD-Anstalten nun endlich nach vielen Jahren erreicht zu haben, ist ein historisches Meisterstück für unseren immer noch jungen Bundesverband Schauspiel", erklärt der BFFS-Vorstandsvorsitzende Leslie Malton.
„Wir freuen uns, dass wir mit den Gemeinsamen Vergütungsregeln Schauspiel einen weiteren wesentlichen Baustein zur Bezahlung einer angemessenen Vergütung an die Mitwirkenden unserer Produktionen geschaffen haben. Zusammen mit den einschlägigen Tarifverträgen, in denen die Höhe der Erstvergütungen für Schauspielerinnen und Schauspieler festgelegt wird, besteht nun ein zuverlässiges Regelwerk, das faire Konditionen sowie Rechtssicherheit für alle Partner gewährleistet", ergänzt Dr. Katja Wildermuth, Intendantin des Bayerischen Rundfunks, der stellvertretend für die ARD an den Verhandlungen mit dem BFFS agierte.
Dieses „historische Meisterstück“ ist aber wohl nur als Zwischenerfolg anzusehen, denn die Vergütungsregel deckt nicht die Auswertung der Filmwerke durch die ARD-Mediatheken ab. „Hier konnten wir uns mit den ARD-Anstalten nicht auf eine angemessene Vergütung einigen, weil nach unserer Auffassung die Bedeutung der Mediatheken in dem pauschalen Vergütungsangebot der ARD-Anstalten nur unzureichend gewürdigt wurde", erläutert BFFS-Vorstandsmitglied Heinrich Schafmeister. Allerdings haben sich der Bundesverband Schauspiel und die ARD-Anstalten darauf verständigt, zeitnah – gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Berufsverbänden – für die Auswertung von Filmwerken in den ARD-Mediatheken in erneute Verhandlungen einzutreten.