Das Berliner Kammergericht entschied, dass die Übernahme von ARD-Bildern des Senders Bild TV am Abend der Bundestagswahl urheberrechtswidrig war. Auch die Übernahme des Interviews mit Paul Ziemiak war unzulässig.
Der Rechtsstreit zwischen von ARD und ZDF mit dem Nachrichtensender Bild TV ging in dieser Woche in die nächste Runde. Bild TV hatte am Abend der Bundestagswahl im vergangenen September Wahlprognosen und Hochrechnungen der ARD im Liveprogramm übernommen, allerdings ohne Genehmigung des öffentlich-rechtlichen Senders. Gezeigt wurden zudem Teile der «Berliner Runde», die sowohl im Ersten als auch im ZDF ausgestrahlt wurde. Bild TV verwendete dabei das Bildmaterial des Mainzer Senders. Auch dabei lag keine Einwilligung des Senders vor.
Vor Gericht erhielten beide öffentlich-rechtlichen Sender bislang Recht – zumindest teilweise. Das Landgericht Berlin entschied bereits im Dezember, dass die Übernahme von ARD-Bildmaterial durch Bild TV am Abend der Bundestagswahl urheberrechtswidrig war.
Ein Verbotsantrag der ARD in der Causa eines übernommenen Interviews mit CDU-Mann Paul Ziemiak wurde dagegen zunächst abgewiesen. Die Übernahme des Interviews sei eine urheberrechtlich privilegierte und damit erlaubte Berichterstattung über ein aktuelles Tagesereignis, lautete damals die Begründung. Zuvor war auch das ZDF vor dem Landgericht Köln erfolgreich gewesen. Die Übernahme der «Berliner Runde» verstieß demnach ebenfalls gegen das Urheberrecht.
Die Dezember-Entscheidung wurde nun vom Berliner Kammergericht bestätigt und sogar noch ausgeweitet. In der Berufungsverhandlung bekräftigten die Richter: Sowohl die Übernahme der Wahlprognosen als auch der Hochrechnungen sei rechtswidrig gewesen. Beide Live-Übernahmen waren ohne jegliche Vorabsprachen mit der ARD erfolgt. Anders als das Landgericht erklärte das Kammergericht darüber hinaus auch die Übernahme eines Interviews mit CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak für unzulässig.
Bild TV ließ infolgedessen wissen, dass man die Einlegung von Rechtsmitteln prüfe, da man nicht nachvollziehen könne, dass die Übernahme des ganzen Interviews unverhältnismäßig sei. Ein Sendersprecher kritisierte in diesem Zuge auch das Vorgehen des Gerichts angesichts der aktuellen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und warf dem Gericht „unangemessene Schützenhilfe für einen dominierenden exklusiven Erstzugriff der beitragsfinanzierten Sender auf Politik und Politiker, insbesondere an Wahlabenden“ vor. Im September 2021 hatte Bild TV einen Monatsmarktanteil von 0,2 Prozent in der klassischen Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen.