SWR-Intendant Gniffke fasst zehnjährige Amtszeit ins Auge

Aktuell führt Kai Gniffke auch die Position des ARD-Intendanten aus, kurz vor Weihnachten stellt er sich der Wiederwahl als SWR-Intendant.

Kai Gniffke ist seit dem 1. September 2019 Intendant des Südwestrundfunks (SWR) und wird dieses Amt noch bis zum 31. August 2024 bekleiden – mindestens. Denn der aktuelle ARD-Vorsitzende strebt eine Wiederwahl an, wie die Gremien des SWR am Freitag mitteilten. Diese haben sich nun auf ein Verfahren für die anstehende Wahl des Intendanten geeinigt, da die Wahl immer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen muss. Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat haben sich auf den 8. Dezember 2023 als Wahltermin verständigt, wenn die beiden Gremien in einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen.

Neben Gniffke ist das Rennen um die Intendanz offen, denn die Stelle ist SWR-üblich öffentlich ausgeschrieben. Eine zwölfköpfige Arbeitsgruppe - bestehend aus den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat, den Ausschussvorsitzenden beider Gremien sowie den Vorsitzenden der Landesrundfunkräte - wird die Wahl in den kommenden Wochen vorbereiten. Diese AG wird die eingehenden Bewerbungen sichten, über mögliche Vorstellungsgespräche entscheiden und letztlich dem Wahlgremium bis Mitte November einen Personalvorschlag unterbreiten. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Oktober 2023.

„Eine öffentliche Ausschreibung ist weder rechtlich vorgeschrieben noch zwingend. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Gremien. Rundfunkrat und Verwaltungsrat wollen damit ein transparentes und für alle nachvollziehbares Verfahren sicherstellen“, erklärt Engelbert Günster, Vorsitzender des SWR-Rundfunkrats, der damit wohl auf ein glücklicheres Wahlverfahren hofft, als es zuletzt der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) auf die Beine stellte.

Hans-Albert Stechl, Vorsitzender des SWR-Verwaltungsrats, fügt an: „Seit der Gründung des Südwestrundfunks im Jahre 1998 ist die Stelle der Intendantin oder des Intendanten stets öffentlich ausgeschrieben worden – und zwar unabhängig davon, ob die Stelle neu zu besetzen war oder der Amtsinhaber zur Wiederwahl stand. Wir sehen keinen Grund, an diesem bewährten Verfahren etwas zu ändern.“ Die Amtszeit des Intendanten beträgt fünf Jahre.
15.09.2023 12:19 Uhr  •  Veit-Luca Roth Kurz-URL: qmde.de/145210