Schleichwerbung beim «Eurovision Song Contest»?

Nach der Affäre um verbotene Schleichwerbung in Formaten der öffentlich-rechtlichen sind die deutschen Sender bei diesem Thema sensibel geworden. Derzeit lässt der NDR prüfen, ob es beim «Eurovision Song Contest 2006» einen Fall von Schleichwerbung gegeben hat.

Die Vermutung war entstanden, nachdem der NDR in den Einspielfilmen zwischen den Auftritten der Künstler wiederkehrende grafische Elemente bemerkt hat. Diese Elemente zeigen - für Sekundenbruchteile und für den Zuschauer kaum bemerkbar - den Schattenriss unterschiedlicher Tänzer vor einem blauem Hintergrund und ähneln den Fernseh- und Kinospots der Firma Apple zur Bewerbung des "iPod". Allerdings fehlt in den Elementen das für die Spots charakteristische weiße Kabel sowie der "iPod" selbst.

Verantwortet werden die Sendungen des «Eurovision Song Contest» - Halbfinale und Finale - von der European Broadcasting Union (EBU). Die Einspielfilme des diesjährigen Wettbewerbes waren im Auftrag des griechischen Fernsehens (ERT) produziert und von der EBU abgenommen worden. Das Regelwerk zum Eurovision Song Contest verbietet Schleichwerbung jeder Art. Auch die Einspielfilme zwischen den musikalischen Beiträgen haben nach den Regularien werbefrei zu sein.

NDR-Programmdirektor Volker Herres: "Der NDR fordert die EBU zur Aufklärung darüber auf, ob es zu vertragswidriger Schleichwerbung gekommen ist - auch im Interesse von Millionen Fans unserer Gruppe 'Texas Lightning' und des «Eurovision Song Contest»."

Die EBU hat das griechische Fernsehen um Aufklärung gebeten und wird, sobald die Antwort vorliegt, eine Stellungnahme abgeben.
24.05.2006 20:11 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: NDR Kurz-URL: qmde.de/14655