Der 60. Geburtstags von SWR-Intendant Peter Voß kommt Christof Schmid teuer zu stehen: Nun muss er eine hohe Geldstrafe bezahlen.
Die so genannte "Hotel-Affäre" muss Christof Schmid, ehemaliger SWR-Fernsehdirektor, eine Geldstrafe von 18.000 Euro zahlen. Der mitangeklagte ehemalige Direktor des Hotels "Bühlerhöhe" wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Schmidt habe vor fünf Jahren ein offizielles Fest zum 60. Geburtstag von SWR-Intendant Peter Voß im Hotel "Bühlerhöhe" auf unerlaubte Weise aus Sendermitteln finanziert.
Voß (Foto) selbst hat das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden bedauert und das Urteil als unverständlich bezeichnet. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft habe in Zweifel gezogen, dass der SWR die Feier des Intendanten ausrichten durfte. Es sei lediglich die Frage rechtlich zu bewerten gewesen, ob der damalige Fernsehdirektor des SWR die Finanzierung des Empfangs hätte veranlassen dürfen. Selbst wenn man einen Fehler in der Zuständigkeit unterstellen wollte, wäre ein solcher Fehler nicht mit den Mitteln des Strafrechts zu ahnden.
Voß: "Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest: Ein Vermögensschaden für den SWR ist nicht entstanden. Kein SWR-Mitarbeiter hat sich strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen, auch nicht Herr Dr. Schmid." Dies werde sich nach seiner Auffassung in der nächsten Instanz erweisen. Voß bedauerte, dass das Gericht ihm nicht die Möglichkeit eröffnet habe, als Zeuge sowohl zum Sachverhalt wie auch zur Kompetenzverteilung innerhalb des SWR eine Aussage zu machen.
Er verwies auf das Beispiel anderer Sender, bei denen Ehrungen ihrer führenden Repräsentanten auf vergleichbare Weise und zum Teil mit deutlich höherem Aufwand vorgenommen worden seien.
Bis vor wenigen Monaten ermittelte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden noch gegen den Intendanten des SWR wegen Verdachts der Untreue, was jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Im Rahmen der Ermittlungen wurden im November 2005 sogar Räume des SWR durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt.