Contergan-Film: Erneut einstweilige Verfügung

Schlappe für den WDR: Der umstrittene Film «Eine letzte Tablette» darf in der jetzigen Form nicht ausgestrahlt werden. Eine Pharmafirma setzte sich zur Wehr.

Logo: WDRDie Aachener Pharmafirma "Grünenthal GmbH" hat im Rechtsstreit mit der "Zeitsprung Film + TV Produktions GmbH" sowie dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) um den Spielfilm «Eine einzige Tablette» vor dem Landgericht Hamburg erneut eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Bei dem Versuch, einzelne der bereits zuvor gerichtlich verbotenen Filmszenen zu korrigieren, seien nach Angaben von "Grünenthal" neue Falschdarstellungen eingebaut. Auch diese geänderte Fassung darf nun so nicht ausgestrahlt werden, hieß es in einer Mitteilung. Das Landgericht Hamburg hatte bereits im Sommer letzten Jahre eine Einstweilige Verfügung gegen den WDR und die Produktionsfirma in wesentlichen Punkten bestätigt.




Den Filmemachern war es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro untersagt worden, Falschdarstellungen im geplanten Zweiteiler «Eine einzige Tablette» zu verbreiten. Die nun vorgenommen Korrekturversuche der Produktionsfirma scheiterten ebenfalls. Gegen die nach Angaben des Pharmaunternehmens "unwahren und damit die Unternehmensrechte von Grünenthal schwer beeinträchtigenden Darstellungen" wehrte sich das Unternehmen erneut erfolgreich vor Gericht.

"Um heute einen Unterhaltungsfilm einem Sender gut verkaufen zu können, müssen anscheinend möglichst viele falsche Aussagen mit der historischen Wahrheit vermischt werden. Das können wir als davon schwerwiegend betroffenes Unternehmen, das zu seiner Geschichte steht, nicht akzeptieren. Vor allem dann nicht, wenn die historischen Fakten den Filmemachern aus der gerichtlichen Auseinandersetzung exakt bekannt sind. Offensichtlich soll die Realität in ihrem Film nicht abgebildet werden, denn anders lassen sich diese neuen handwerklichen Fehler nicht erklären", erklärte Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH.

Michael Souvignier von der Firma "Zeisprung" sah da im November 2006 noch ganz anders: "Unser fiktionaler Film entspricht den historischen Ereignissen. Er ist ein Kunstwerk und entstellt niemanden. Diesen eklatanten Eingriff in die Kunstfreiheit können und wollen wir nicht hinnehmen", so der Geschäftsführer damals. Souvignier weiter: "Sollte dieses Urteil Bestand haben, würde hiervon eine verheerende Wirkung für alle Kunstschaffenden in Deutschland ausgehen. Die künstlerische Aufarbeitung historischer Stoffe wäre dann nicht mehr möglich, und zwar weder filmisch, noch literarisch." Diese Befürchtungen sind nun eigentreten - wie es mit dem umstrittenen Film nun weitergeht, steht noch nicht fest.
16.03.2007 12:33 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: Contergan Kurz-URL: qmde.de/19255