Der Streit um den Film «Eine einzige Tablette» geht weiter. Das Oberlandesgericht hat die einstweiligen Verfügungen nun weitgehend wieder aufgehoben.
Sollte «Eine einzige Tablette» jemals im Fernsehen ausgestrahlt werden, darf man sich nicht über mangelnde Berichterstattung beschweren. Denn der Spielfilm sorgt auch weiterhin für Schlagzeilen.
Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht durch sein Berufungsurteil die einstweiligen Verfügungen gegen den im Auftrag des WDR von der Firma "Zeitsprung" produzierten Film weitgehend aufgehoben. Das Pharmaunternehmen "Grünenthal" und der seinerzeitige Opferanwalt Karl-Hermann Schulte-Hillen hatten vor dem Landgericht Hamburg in insgesamt 32 Punkten einstweilige Verfügungen gegen den Film erwirkt. Anders als noch das Landgericht machte das Oberlandesgericht den Film und nicht das Drehbuch zur Grundlage seiner Entscheidung.
Weiter stellte das Gericht fest, dass der Filmanwalt eine völlig eigenständige Kunstfigur sei, über die der Film keine herabsetzenden Aussagen enthält. Dementsprechend hob der Senat alle von Schulte-Hillen erwirkten 17 Verfügungspunkte auf. Auch die Darstellungen in Bezug auf die Pharmafirma "Grünenthal" würden nicht den Anspruch erheben, die historischen Ereignisse dokumentarisch genau abzubilden. Das Gericht hob dementsprechend das Untersagungsurteil in 14 von 15 Verfügungspunkten auf.
WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf: "Wir freuen uns, dass das OLG den Weg für diesen wichtigen Film wieder weitgehend frei gemacht hat. Es ist eine richtungweisende Entscheidung. Nun ist es auch in Zukunft möglich, zeithistorische Stoffe künstlerisch aufzuarbeiten. Mit «Eine einzige Tablette» bringen wir unserem Publikum ein brisantes Thema nahe und leisten auch ein Stück Aufklärungsarbeit." "Zeitsprung"-Geschäftsführer und Produzent Michael Souvignier feiert das Urteil "großen Sieg für alle Kunstschaffenden in Deutschland."