Urteil: «Wetten, dass..?»-Störer muss zahlen

Vor mehr als zwei Jahren störte Andreas Roy die ZDF-Show «Wetten, dass..?». Am Freitag wurde er dafür zu einer Geldstrafe verurteilt.

Foto: ZDFAls "Kirchenstörer" sorgte Andreas Roy bundesweit bereits für Schlagzeilen. Immer wieder störte er Gottesdienste - selbst vor einem Fernsehgottesdienst im ZDF machte er nicht halt. Nun stand Roy allerdings wegen seinem «Wetten, dass..?»-Protest vor dem Gericht.

Weil er die Live-Show vor mehr als zwei Jahren fast zehn Minuten lang störte und Moderator Thomas Gottschalk aufforderte, Buße zu tun und in der Halle mit Flugblättern um sich warf, wurde Roy am Freitag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Hausfriedensbruches in Tateinheit mit Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.




Als Roy aufgefordert wurde, die Räumlichkeiten des Fernsehsenders zu verlassen, weigerte er sich dem nachzukommen. Als Angestellte des Senders ihn hinausführen wollten, widersetzte er sich ihnen, wobei eine Person leicht verletzt wurde.
18.05.2007 18:51 Uhr  •  Alexander Krei  •  Quelle: Amtsgericht Berlin-Tiergarten Kurz-URL: qmde.de/20195