Das Pharma-Unternehmen Grünenthal hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Ende des Streits um den Film «Eine einzige Tablette» ist nicht in Sicht.
Der Streit um den WDR-Film «Eine einzige Tablette» geht weiter: Gegen die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), mit denen einstweilige Verfügungen gegen Schlüsselszenen weitgehend aufgehoben wurden, hat das Aachener Pharmaunternehmen Grünenthal GmbH im Mai Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingelegt.
Gleichzeitig wurden Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film zeitnah auf Filmfestivals und in der ARD gezeigt werden sollte. Vom Filmfest München, das eine Vorführung für den 24. Juni 2007 angekündigt hatte, hat die Produktionsfirma Zeitsprung den Film Firmenangaben zufolge zurückgezogen.
Geschäftsführer Sebastian Wirtz: "Wir hatten uns einen Gang nach Karlsruhe immer offen gehalten, weil wir davon überzeugt sind, dass das Oberlandesgericht Hamburg sein Berufungsurteil auf falsche Annahmen gestützt hat und dem Fall damit nicht gerecht geworden ist. Der Film enthält nach wie vor eine Vielzahl schwer unwahrer Behauptungen über unser Unternehmen. Dies können wir - bei allem grundsätzlichen Respekt vor der Kunst - nicht akzeptieren."
In Richtung möglicher Filmkäufer aus dem Ausland wiederholte Wirtz: "Wir haben bereits zum Filmfest in Cannes im April 2007 mitgeteilt, dass wir entschlossen sind, unsere Rechte gegen jeden Vorführer und jeden potentiellen Käufer des Films zu verfolgen. Dies gilt nach wie vor uneingeschränkt - erst recht nach unserem Gang zum Bundesverfassungsgericht." Darüber hinaus erwarte man am 20. Juli das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Hauptsache.