Kartellamt toleriert Sublizenzierung von Premiere durch arena

Die Entscheidung ist gefallen: Am Mittwochvormittag gab das Kartellamt bekannt, dass einer Sublizenzierung Premieres – zumindest aus Behördensicht – nichts mehr im Wege steht.

Die Würfel sind gefallen. Das Kartellamt toleriert eine Zusammenarbeit des Pay-TV Senders arena mit dem Bezahlfernsehen Premiere. Dies gab man am Mittwochvormittag bekannt. Kartellamtspräsident Heitzer erklärte: „Kooperationen der beiden einzigen aktuellen Wettbewerber sind kein Idealfall. Aber angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation von arena ist davon auszugehen, dass die vorgelegten Vereinbarungen am ehesten geeignet sind, Wettbewerb zwischen arena und Premiere zumindest für die Restlaufzeit der Bundesligalizenz zu erhalten. Das Unterbinden der im „Alpha Agreement“ angelegte Marktaufteilung lässt für die Zukunft den Marktteilnehmern ein Mehr an Möglichkeiten zu.“ Zudem lasse der Erhalt zweier Satelliten-Plattformen mehr Raum für einen etwaigen Markteintritt weiterer Pay-TV-Anbieter.

Und das sieht der Deal vor: arena gibt die im Dezember 2005 erworbenen Bundesligarechte an Premiere weiter. Im Gegenzug erhält der Sender eine Rücklizent für Kabel und Direct to Home Satellit. „Anders als die ursprünglich vorgesehene Kooperation, die für arena nur einen geringen Anreiz zu Preis- und Qualitätswettbewerb im Verhältnis zu Premiere bot, ist Wettbewerb nach den nunmehr vereinbarten Regelungen möglich und wahrscheinlich,“ so das Kartellamt in einer Pressemitteilung. Ursprünglich war geplant, dass Premiere die Marke arena vermarkten und als Zusatzpaket in sein Programm aufnehmen darf. Dieses verweigerte das Kartellamt im Frühjahr 2007 allerdings.



Diese Pläne hätten nach Ansicht des Kartellamts zu einer langfristig angelegten Marktaufteilung geführt. Arena-Mutterunternehmen Unity Media hätte die Vermarktung in NRW und Hessen übernommen, Premiere wäre für alle anderen Bundesländer zuständig gewesen. Über Sat wäre Premiere sogar deutschlandweit verantwortlich gewesen. „Neben dieser Marktaufteilung enthielt das „Alpha Agreement“ eine Vielzahl weiterer Regelungen, die insgesamt zu einer weitgehenden Ausschaltung des Preis- und Qualitätswettbewerbs geführt hätten,“ erklärte das Kartellamt das Verbot vom Frühjahr 2007.

Rechte wären sonst höchstwahrscheinlich an die DFL zurückgefallen
Am Mittwoch erklärte man zwar, dass auch die Sublizenzierung eines für den Pay-TV-Markt bedeutsamen Exklusivrechts grundsätzlich eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen könne, allerdings sei nicht auszuschließen gewesen, dass arena ohne der Kooperation nicht alleine weiterhin hätte vermarkten können. Kurzum: Das Kartellamt war sich bewusst, arena mit dieser Entscheidung vor dem endgültigen Tod zu retten. Hätte man die Kooperation unterbunden, dann wären die Rechte höchstwahrscheinlich an die DFL zurückgefallen, so die Behörde. „Für eine kurzfristig erforderliche Übernahme der Lizenz für die Restlaufzeit kommt nur Premiere in Frage. Die DFL hat bereits erklärt, dass in einem solchen Fall allein Premiere für den Erwerb der Rechte in Betracht komme.“

Unter diesen Umständen erscheint die Zusammenarbeit für das Kartellamt akzeptabel. Kartell- und Fusionsrechtliche Bedenken bestünden nicht, heißt es weiter. Spätestens zum Ende der Spielzeit 2008/2009 würde die Beteiligung von arena an Premiere (ohne Stimmrecht) abgebaut. Eine offizielle Erklärung von arena und Premiere steht bislang noch aus. Quotenmeter.de hält Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
18.07.2007 11:05 Uhr  •  Manuel Weis  •  Quelle: Kartellamt Kurz-URL: qmde.de/21204