Das Kartellamt hatte untersagt, dass der Springer-Verlag Geschäftsanteile von Haim Saban an den Fernsehsendern ProSieben und Sat.1 erwirbt.
Etappen-Sieg für die Axel Springer AG: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kartellgerichte noch nachträglich darüber befinden müssen, ob die Untersagung des nicht umgesetzten Zusammenschlusses zwischen dem Springer-Verlag und den Fernsehsendern ProSiebenSat.1 rechtmäßig war.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2006 untersagt, dass der Springer-Verlag von einer Investorengruppe um den Geschäftsmann Haim Saban deren Geschäftsanteile an den Fernsehsendern ProSieben und Sat.1 erwirbt. Mit dem Erwerb hätte der Springer-Verlag über sämtliche Stammaktien an ProSieben und Sat.1 verfügt. Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, dass bei Durchführung des Vorhabens auf drei Märkten eine beherrschende Stellung der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verstärkt worden wäre: auf dem bundesweiten Fernsehwerbemarkt, auf dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen.
Wenige Wochen nach der Untersagung hatten der Springer-Verlag und die Investorengruppe erklärt, das Vorhaben nicht weiterverfolgen zu wollen. Die Anteile am ProSieben und Sat.1 sind inzwischen an eine andere Investorengruppe verkauft worden. Bei der Axel Springer AG zeigte man sich über das Urteil erfreut. ProSiebenSat.1 sei "nach wie vor ein höchst attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch Axel Springer wäre nach wie vor gegeben", hieß es am Dienstagabend.
Derzeit könnte die Axel Springer AG aber nicht einmal die Aufstockung ihrer Beteiligung, geschweige denn eine Übernahme in Betracht ziehen, da die Untersagungsverfügung und die Untersagungsgründe nicht angefochten werden konnten.
25.09.2007 20:05 Uhr
• Alexander Krei
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Quelle: Axel Springer AG
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