Nach Zahlung des Bußgelds stellt das Bundeskartellamt aber die Ermittlungen gegen die Vermarkter der beiden Sendergruppen ein.
„Das Bundeskartellamt wird das Verfahren gegen die ProSiebenSat.1 Group und ihre Vermarktungsgesellschaft SevenOne Media gegen Zahlung eines Bußgeldes beenden,“ lautete der erste Satz einer Pressemitteilung der ProSiebenSat.1-Media AG. Das Verfahren war Teil einer industrieweiten Untersuchung gegen Werbezeitenvermarkter und Mediaagenturen in Deutschland. Das Bundeskartellamt sieht im Wesentlichen die Vereinbarung von sogenannten Share-of-Advertising-Rabatten zwischen der ProSiebenSat.1 Media AG und den Mediaagenturen - die zuletzt in der Buchungssaison 2006 angewendet wurden - als eine vertikale Wettbewerbsbeschränkung an.
Die Vermarkter der beiden großen Privatfernsehen-Konzerne, IP Deutschland und SevenOneMedia, hatten Werbekunden Rabatte angeboten, wenn sie große Teile ihres Budgets im jeweiligen Senderverbund platzieren. Kleinere Sender, die eben nicht über die beiden großen Vermarkter agieren, hatten es somit deutlicher schwerer, attraktive Werbekunden zu bekommen.
„Die ProSiebenSat.1 Media AG wird die bisher in der Branche üblichen Share-of-Advertising-Rabatte nun nicht mehr anbieten und einneues Tarifmodell gegenüber den Mediaagenturen und der werbetreibenden Industrie verwenden, das kartellrechtskonform ist,“ teilte die Sendergruppe nun mit. Des Weiteren gehe man davon aus, dass auch mit dem neuen Modell die gesteckten Unternehmensziele erreichbar sind.
„Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung und nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG zu vermeiden, hat sich das Unternehmen entschieden, das Bußgeld von 120 Millionen Euro zu akzeptieren,“ heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die RTL-Gruppe kommt hingegen etwas billiger weg. Gegen IP Deutschland wurden „nur“ 96 Millionen Euro Bußgeld verhängt.
05.10.2007 13:15 Uhr
• Manuel Weis
Kurz-URL: qmde.de/22679